Erftstadt. Die Erklärung von CDU, FDP und Grünen, dass das von den Erftstädter Bürgern initiierte Bürgerbegehren gegen die Schließung einzelner Erftstädter Bäder unzulässig sei, bezeichnete die SPD-Fraktion als die „dunkelste Stunde in der Geschichte des Erftstädter Rates“. „Mit ihrer Entscheidung watschen die Ratsmitglieder von CDU, FDP und Grünen die über 7.000 Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren in den letzten drei Monaten unterstützt haben, regelrecht ab“, erklärt Fraktionsvorsitzender Bernd Bohlen. „Der Ratsmehrheit fehlt offensichtlich der Mut, sich mit den Argumenten der Bürger auseinanderzusetzen.“ Aus Angst davor, bei einem Bürgerentscheid von den Wählerinnen und Wählern in Erftstadt für ihre bürgerferne Politik abgestraft zu werden, erklären sie mit fragwürdigen juristischen Finessen das bisher durchgeführte Verfahren für unzulässig und widersprechen damit den Aussagen der Verwaltung.
„Die SPD-Fraktion ist davon überzeugt, dass das Bürgerbegehren in der vorliegenden Form zulässig ist“, so Bernd Bohlen. Selbst die Verwaltung sei nach eingehender Prüfung zu diesem Schluss gekommen. Auch ein von den Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Rate gezogener, in dieser Frage erfahrener Anwalt habe das Begehren in der vorliegenden Form für zulässig erklärt. „Nach Kenntnis der SPD-Fraktion gibt es darüber hinaus kein einziges Gerichtsurteil des Oberwaltungsgerichts Münster, das die Auffassung der Ratsmehrheit bestätigt“, erklärt Bohlen. Erstinstanzliche Urteile seien allein deshalb nicht angefochten worden, weil aufgrund des langen Verfahrenswegs zwischenzeitlich unumkehrbare Fakten geschaffen wurden.
Für die SPD-Fraktion steht fest, dass CDU, FDP und Grüne mit ihrer Entscheidung die Bürger mit ihrem Begehren absichtlich ins Leere laufen lassen. „Sie wissen, dass ein solcher Rechtsstreit durch alle Instanzen mehrere Jahre dauert“, so Bohlen. „Bis dahin sind Fakten geschaffen worden, die dann nicht mehr zu ändern sein werden.“ Der Bürgerwille werde so ad absurdum geführt. Selbst wenn in ferner Zukunft ein Oberverwaltungsgericht die Zulässigkeit des Begehrens erklärt, ist dessen Umsetzung nicht mehr möglich. „Die Bäder sind dann längst kaputt. Viele für dieses Gerichtsverfahren verantwortliche Ratsmitglieder sind dann nicht mehr im Rat“, so Bohlen.
Der CDU-Fraktion wirft die SPD-Fraktion vor, die Wählerinnen und Wähler nun ein zweites Mal zu täuschen. Vor der Wahl seien Vertreter der CDU nicht müde geworden, immer wieder zu versprechen, dass sie keine Bäder schließen wollen. Dieses Wahlversprechen hätten sie schon kurz nach der Wahl gebrochen. „Ein zweites Mal täuschten sie die Wähler, indem sie immer wieder betonten, sich im Falle eines Bürgerentscheids das Votum der Bürger zu akzeptieren“, gibt Bohlen die Meinung seiner Fraktion wieder. Tief enttäuscht zeigt sich die SPD-Fraktion einmal mehr von den Erftstädter Grünen. „Die treten ihre basisdemokratische Grundüberzeugung mit Füßen.“ Von der FDP habe die SPD-Fraktion eh nichts in dieser Sache erwartet. „Angesichts der desolaten Umfragewerte, die die FDP mittlerweile überall bei knapp 5 % sehen, scheuen deren Verantwortlichen derzeit jedes Wählervotum wie der Teufel das Weihwasser.“